Nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO anno 2018 führt die Frage nach der Gestaltung rechtssicherer Cookie-Banner zu einigen Fragezeichen. Doch gerade als Website- oder Shopbetreiber ist es unabdingbar, sich auf dieser Ebene auf der sicheren Seite zu befinden. Wer demnach kein Risiko eingehen möchte, wegen Formfehlern abgemahnt zu werden, sieht sich vor die Aufgabe gestellt, die aktuellen Richtlinien möglichst zeitnah umzusetzen.
Nun, zunächst sprechen wir nicht dem Sinne nach von einer Richtlinie oder Verordnung, denn die rechtlichen Vorgaben entspringen dem Urteil des EuGH und jüngst auch einem Urteil des BGH. Die eigentliche Richtlinie, die ePrivacy-Verordnung, wird voraussichtlich frühestens 2021 in Kraft treten.
Laut aktueller Rechtsprechung müssen Website-Besucher beim ersten Besuch der Homepage oder des Shops über alle nicht-notwendigen Cookies informiert werden. Als nicht-notwendig gelten hierbei Cookies, die für das Betreiben der Webseite technisch nicht erforderlich sind.
Mittels eines Cookie-Banners mit integrierter Checkbox obliegt es allein dem Nutzer, die Cookies selektiv zu erlauben oder abzulehnen. Ein reines Infobanner ohne Wahlmöglichkeit oder eine bereits angekreuzte Checkbox sind nicht erlaubt.
Ebenfalls wichtig: Das Banner muss die entsprechenden Cookies bis zur Einwilligung des Users zuverlässig blockieren.
Das Cookie-Banner Ihrer Homepage oder Ihres Shops erfüllt noch nicht die neusten Vorgaben? Als Digital Commerce Spezialisten helfen wir Ihnen gerne, eine rechtskonforme Lösung für Ihre Webseite zu finden und umzusetzen.
Da auch die kleinen Dinge zu einem hochwertigen Gesamteindruck Ihrer Webpräsenz beitragen, legen wir selbstverständlich großen Wert darauf, die Cookie-Banner harmonisch in das Gesamtdesign Ihrer Website einzufügen.
Dank kompetenter Inhouse-Spezialisten bieten wir ein attraktives Gesamtpaket, mit dem wir Ihre Wünsche sicher erfüllen können. Sprechen Sie uns einfach an.
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