Ab dem 19. Juni 2026 müssen Verbraucher:innen Verträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, direkt über einen Widerrufsbutton widerrufen können – sofern für den jeweiligen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Was zunächst wie eine reine UI-Anpassung wirkt, betrifft den gesamten Widerrufsprozess: Der Widerruf wird als eigene Funktion direkt im Shop verankert.

Rechtlicher Hintergrund
Die Pflicht basiert auf einer Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU) 2023/2673. Ziel ist es, Verbraucher:innen einen einfachen, klaren und direkt zugänglichen digitalen Widerrufsweg bereitzustellen – dort, wo der Vertrag geschlossen wurde. Die Pflicht greift bei online geschlossenen Verträgen mit Verbraucher:innen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Was ändert sich durch die neue Widerrufsbutton-Pflicht ab 2026?
Bisher konnten Widerrufe häufig per E-Mail, Formular oder über den Kundenservice erklärt werden. Diese Wege dürfen weiterhin bestehen, reichen künftig aber allein nicht mehr aus.
Ab 2026 ist ein verpflichtender digitaler Widerrufsweg im Shop selbst erforderlich. Der Widerruf wird damit:
- sichtbar in die Nutzerführung integriert
- ohne vorherigen Kontakt zum Support nutzbar
-
klar standardisiert.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Online-Verträge, die mit Verbraucher:innen über digitale Benutzeroberflächen geschlossen werden und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt – etwa bei Waren, Dienstleistungen, digitalen Inhalten oder Abonnements.
Nicht betroffen sind Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht, z. B.:
- vollständig erbrachte Dienstleistungen mit wirksamem Verzicht,
- individuell angefertigte Waren, sofern der gesetzliche Ausschluss greift.
Welche technischen und gestalterischen Anforderungen gelten für den Widerrufsbutton?
Auch wenn von einem „Button“ gesprochen wird, macht der Gesetzgeber klare Vorgaben zur Zugänglichkeit, zum Ablauf und zur Gestaltung:
- Nicht an ein Login gebunden:
Der Widerruf darf nicht davon abhängen, dass Kund:innen ein Kundenkonto besitzen oder eingeloggt sind. Auch bei Gastbestellungen muss der Widerruf direkt im Shop möglich sein. - Klarer digitaler Ablauf:
Nach Klick auf den Widerrufsbutton wird eine Seite aufgerufen, auf der die erforderlichen Angaben zum Vertrag gemacht werden können. Der Widerruf wird anschließend aktiv bestätigt und automatisch dokumentiert, inklusive einer Eingangsbestätigung per E-Mail. - Eindeutige Gestaltung und Beschriftung:
Der Widerrufsbutton muss gut auffindbar, hervorgehoben, barrierefrei und eindeutig beschriftet sein (z. B. „Vertrag widerrufen“). Irreführende Bezeichnungen, unklare Icons oder versteckte Platzierungen genügen den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Nach der Gesetzesbegründung ist eine Platzierung im Footer nicht per se ausgeschlossen, erfordert jedoch eine deutliche Hervorhebung und optische Abtrennung.
Diese Punkte zeigen: Entscheidend ist nicht nur die Sichtbarkeit des Buttons, sondern ein niedrigschwelliger, klar verständlicher und technisch zuverlässiger Widerrufsweg.
Muss der Widerrufsbutton automatisch nach Ablauf der Frist ausgeblendet werden?
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob der Widerrufsbutton kundenindividuell anhand der jeweils geltenden Widerrufsfrist ein- oder ausgeblendet werden muss.
Kurzantwort: Nach der Gesetzesbegründung ist dies nicht zwingend erforderlich: Ist eine kundenindividuelle Bestimmung der konkreten Widerrufsfrist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, darf die Widerrufsfunktion pauschal bereitgestellt werden. Entscheidend ist, dass die Widerrufsfrist nach Vertragsschluss klar kommuniziert wird und der Widerrufsbutton mindestens während der Widerrufsfrist verfügbar ist. Die bloße Anzeige des Widerrufsbuttons begründet dabei kein zusätzliches Widerrufsrecht.
Welche Risiken bestehen bei fehlerhafter Umsetzung?
- wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- behördliche Maßnahmen oder Bußgelder
- gegebenenfalls eine Verlängerung oder erneute Auslösung der Widerrufsfrist
Fazit: Was Shopbetreiber jetzt beachten sollten
Der Widerrufsbutton ist kein rein visuelles Element, sondern Teil eines rechtlich definierten Prozesses. Entscheidend ist, dass die Funktion im Shop nachvollziehbar, zugänglich und systemseitig sauber eingebunden ist.
Gern unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen strukturiert in Ihre bestehende Shop-Architektur zu integrieren.
Die Hinweise von Blackbit dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Entscheidungen sollten sich Kund:innen an eine:n qualifizierte:n Jurist:in wenden.
Kerstin ist Mediendesignerin und Korrektorin – was bei Blackbit in lateinischen Buchstaben gesetzt wurde, hat ihr strenges Adlerauge gesehen. Ihre Sorgfalt erwächst aus inniger Liebe zur Sprache. Und weil im Krieg und in der Liebe alles erlaubt ist, zückt sie gnadenlos den Rotstift im Kampf gegen schräge Formulierungen, schiefe Metaphern und hinkende Vergleiche.
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