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Auf der sicheren Seite: Impressum und Datenschutzerklärung

Impressum und Datenschutz Mittlerweile ist den meisten Unternehmen bekannt, dass sie eine Impressumsangabe sowie eine Datenschutzerklärung auf ihrer Website verfügbar machen müssen – anderweitig drohen hohe Abmahnungen und folgenschwere rechtliche Konsequenzen. Um das Thema schnell abschließen zu können, werden die Texte in Eile aus gegoogelten Online-Generatoren übernommen. Dabei wird der Text zur Datenschutzerklärung häufig direkt unter den Impressumsabschnitt kopiert, was laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg rechtswidrig ist und gravierende Folgen nach sich ziehen kann. Fest steht: Jede Website benötigt eine inhaltlich vollständige und vom Impressum getrennt aufrufbare Datenschutzerklärung! Worauf Unternehmen beim Einrichten von Impressum und Datenschutzerklärungen auf Ihrer Website achten müssen und was sich 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung ändert, haben wir zusammengefasst:

Datensicherheit im digitalen Handel: EU-US Privacy Shield hält stand

Datensicherheit im digitalen Handel

Es gibt kaum noch physische Grenzen, die den expandieren Online-Handel einengen können. Jedoch bestehen zwischen immer enger vernetzten Nationen und Unternehmen weiterhin rechtliche Unterschiede, die für die Entwicklung des globalen E-Commerce hinderlich sein können: So wies der General Courts des Europäischen Gerichtshofs am 22. November 2017 eine Klage gegen das EU-US-Privacy Shield zur Regelung des transatlantischen Datenaustauschs zurück. Dieses Urteil wurde auf europäischer Ebene gefällt und ist für Unternehmen aus ganz Europa, die in den digitalen Handel involviert sind, relevant, denn das Thema Datenschutz darf bei der Verwaltung von Kundendaten nicht ignoriert werden.

Das EU-US Privacy Shield ist der Nachfolger des Safe-Harbor Abkommens, das bis 2015 die Rechtsgrundlage für den personenbezogenen Datentransfer zwischen der EU und den USA bildete. Wie in unserer ausführlichen Übersicht zum Thema internationaler Datenschutz erläutert, gelten innerhalb Europa strenge Datenschutzprinzipien, die auch beim Datentransfer an Drittländer eingehalten werden müssen – auch wenn diese nicht an die datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU gebunden sind. Das wird dann zum Problem, wenn ein Drittland wie die USA die europäischen Datenvorschriften unterschreitet und als „unsicher“ gilt. Seit 2016 schützt das EU-US Privacy Shield die personenbezogene Daten europäischer Bürger, die im Zuge dessen sicher an US-Unternehmen übertragen werden – was beispielsweise bei der Nutzung einer amerikanischen Software der Fall sein könnte.

Geoblocking-Ende: Das Wichtigste für Online-Händler zum EU-Kompromiss

Das Ende des Geoblockings

Beim grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU dürfen Kunden nicht mehr unterschiedlich behandelt oder gar benachteiligt werden. Das haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im November 2017 im Rahmen eines EU-Kompromisses zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings beschlossen. „(...) Nach den neuen Regeln werden die Europäerinnen und Europäer selbst wählen können, auf welcher Website sie einkaufen wollen, ohne gesperrt oder umgeleitet zu werden. Nächstes Jahr zu Weihnachten wird dies Wirklichkeit sein,“ so Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt.

EuGH ermöglicht Einschränkung des Online-Vertriebs von Luxusartikeln über Amazon und Ebay

Grafik EuGH

Marktplätze und Plattformen stellen wichtige Bestandteile des Online-Handels dar“, so der Fokusgruppenvorsitzender Dr. Oliver Bohl (KfW Bankengruppe). Anfang Dezember entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, wie viel Freiheit Händler in der Wahl des individuellen Vertriebskanals haben und was für rechtliche Grundlagen gelten.

Pflicht vor Kür: Das neue Verpackungsgesetz für Online-Händler

Das neue Verpackungsgesetz für Online-Händler

Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 1. Januar 2019 wird einmal wieder verdeutlicht, dass digitaler Handel weit mehr umfasst als das bloße Aufsetzen und Betreiben eines Online-Shops. Gesetzliche Änderung haben einen direkten Einfluss auf das digitale Tagesgeschäft, deshalb haben wir die Neuerungen des VerpackG zusammengefasst, die für jeden Shop-Betreiber physischer Waren relevant sind.

Neues Gesetz: Bei fehlender Datenschutzerklärung droht die Abmahnung

Bei fehlender Datenschutzerklärung droht die Abmahnung

Am 24. Februar 2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten. Dieses soll Verbraucher im Netz vor unseriösen Anbietern schützen. Für Websitebetreiber bedeutet das neue Gesetz vor allem: Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände können ab sofort Verstöße im Bereich Datenschutz abmahnen.