Website: Datenschutzerklärung ist Pflicht
Sobald personenbezogene Daten auf einer Website gesammelt werden, muss sie über eine Datenschutzerklärung verfügen, das hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundes (BfDI) entschieden. Nach dieser Regelung benötigt allerdings nahezu jede Seite eine Datenschutzerklärung – auch wenn die Homepage nur minimale Inhalte aufweist. Ohne dass es vielen Website-Betreibern bewusst ist, speichern integrierte Messwerkzeuge des Providers und Tools wie Google Analytics Daten der Website-Besucher wie z.B. Uhrzeit, Browser, IP-Adresse, Ein- und Ausstiegsseite, verwendetes Betriebssystem und Datenmenge im Hintergrund ab. Auch beim Nutzen von Cookies oder Kontaktformularen werden personenbezogene Daten gesammelt. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, denn: Alle diese Daten gelten als personenbezogen, da mit ihnen eine Verbindung zu einer Person hergestellt werden kann. Deshalb muss auf jeder Website – egal, ob privat oder kommerziell – eine adäquate Datenschutzerklärung vorhanden sein.
Ordnungsgemäße Impressumsangabe und Datenschutzerklärung
Das müssen Unternehmen bei der Implementierung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auf ihrer Website beachten: Die Datenschutzerklärung darf nicht einfach in die Impressumsseite eingefügt werden, sondern muss klar davon getrennt und eindeutig erkennbar sein. Sie muss von jeder Seite der Website eindeutig aufrufbar sein – das Impressum hingegen muss nur mittels zweier Klicks erreichbar sein und also nicht direkt auf jeder Seite verlinkt werden. Die Datenschutzerklärung kann auch im Impressum untergebracht werden, wenn das Impressum mittels eines Klicks auf der ganzen Website erreichbar ist und aus dem Link eindeutig hervorgeht, dass dort auch die Datenschutzerklärung vorhanden ist.
Die neue Datenschutzgrundverordnung
Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung für alle europäischen Unternehmen, die Anforderungen an eine korrekte Datenschutzerklärung werden im Zuge dessen weiter erhöht. Besucher von Websites sind künftig noch genauer über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten zu informieren – ihnen stehen umfangreiche Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung zu. Der Anwalt Michael von Rothkirch der Kanzlei Heinz v. Rothkirch, Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht, warnt deshalb vor den teuren Folgen einer fehlenden oder falsch verlinkten Datenschutzerklärung: „Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu € 50.000 geahndet werden kann. Diese Bußgelder steigen mit der neuen Datenschutzgrundverordnung drastisch an. Außerdem drohen Abmahnungen und gerichtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.“
Das IT-Recht entwickelt sich kontinuierlich weiter und stellt digitalisierende Unternehmen vor viele Herausforderungen, denn bei Missachtung von Regelungen und Gesetzen besteht die Gefahr, abgemahnt oder verklagt zu werden. Wir sind als digitale Agentur darauf bedacht, relevante Entwicklungen und Feinheiten von IT-Recht zu kommunizieren, jedoch sind wir nicht befugt, Rechtsberatung zu leisten. Unternehmen sollten sich durch eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei oder einen Rechtsanwalt beraten lassen, um im Online-Handel ohne rechtliche Hindernisse weiter zu wachsen.
Stefano Viani ist Geschäftsführer von Blackbit digital Commerce GmbH. Er ist immer up to date, was neueste Entwicklungen und Trends im E-Commerce und digitalen Marketing angeht. Seit Jahrzehnten ist er für große und mittelständische Unternehmen Berater für die technische, optische und werbliche Optimierung von Webauftritten. Dabei entwickelt er insbesondere Konzepte und Maßnahmen für ein erfolgreiches Absatzmarketing.
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