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Widerrufsbutton 2026: Pflicht für B2C-Online-Shops

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops, die Verträge mit Verbraucher:innen schließen und bei denen ein Widerrufsrecht besteht, einen Widerrufsbutton bereitstellen. Stellen Sie sich vor: Eine Kundin oder ein Kunde kauft in Ihrem Online-Shop, möchte später widerrufen – und findet keinen klaren Weg. Erfahren Sie, was das bedeutet, wie er funktioniert und warum Sie frühzeitig handeln sollten.

Der Widerrufsbutton funktioniert wie ein Notausgang nach dem Kauf. Er wird selten genutzt, muss aber während der Widerrufsfrist jederzeit sichtbar, erreichbar und funktionsfähig sein. Fehlt er oder ist schlecht umgesetzt, kann das rechtliche Risiken, zusätzlichen Aufwand und Vertrauensverlust nach sich ziehen.

Ein Astronaut hebt den Daumen in einem Einkaufszentrum vor einem Schild mit der Aufschrift "Vertrag widerrufen".

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Möglichkeit für Verbraucher:innen, einen Vertrag direkt im Online-Shop zu widerrufen.

  • Leicht zugänglich: Direkt im Shop, ohne E-Mail oder Supportkontakt
  • Innerhalb der Widerrufsfrist: Muss jederzeit erreichbar sein
  • Einfach und nachvollziehbar: Klick → Bestätigung → automatische E-Mail

Kurz gesagt: Der Widerrufsbutton ist der klar definierte digitale Widerrufsweg nach dem Kauf.

Für welche Shops gilt die Pflicht?

Die Pflicht betrifft Unternehmen, die online Verträge mit Verbraucher:innen abschließen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Typische Fälle sind z. B.:

  • Digitale Angebote (E-Books, Software, Online-Kurse), sofern ein Widerrufsrecht besteht
  • Abonnements und Memberships, sofern ein Widerrufsrecht besteht
  • Dienstleistungen mit Online-Buchung, sofern ein Widerrufsrecht besteht

Ausnahmen:
Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. personalisierte Waren, vollständig erbrachte Dienstleistungen mit Verzicht, reine B2B-Verträge).

Gesetzliche Grundlage

Die Pflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 (Änderung der Verbraucherrechterichtlinie) und tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.

Wie funktioniert der Widerruf per Button?

Ein möglicher Ablauf:

  1. Klick auf den Widerrufsbutton
  2. Weiterleitung zur Bestätigungsseite, um Widerruf zu bestätigen 
  3. Aktive Bestätigung des Widerrufs
  4. Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail

Der Ablauf sollte digital, nachvollziehbar und ohne Hürden gestaltet sein, um den Kundinnen und Kunden eine einfache Nutzung zu ermöglichen.

Gestaltung und Platzierung

Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar platziert sein, zum Beispiel im Kundenkonto, in dem Kund:innen ihre Bestellungen einsehen. Er muss klar und eindeutig beschriftet sein, sodass sofort erkennbar ist, welche Aktion der Button auslöst. 

Folgen bei fehlendem Widerrufsbutton

  • Mögliche rechtliche Konsequenzen (Abmahnungen, Bußgelder, behördliche Maßnahmen)
  • Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden
  • Zusätzlicher Aufwand

Die tatsächlichen Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Warum jetzt handeln?

Auch wenn der Stichtag im Juni 2026 liegt, benötigen technische Anpassungen Zeit. Konzepte, Schnittstellen, Prozesse und Zuständigkeiten lassen sich nicht kurzfristig sauber umsetzen.

Frühzeitige Planung minimiert Risiken und sorgt für stabile Abläufe.

Fazit

Der Widerrufsbutton ist keine lästige Pflicht, sondern Teil einer professionellen Shop-Architektur.

  • Stabilisiert Prozesse
  • Reduziert Aufwand
  • Erfüllt gesetzliche Vorgaben
  • Stärkt das Vertrauen der Kundinnen und Kunden

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer bestehenden Systeme und bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen — von der technischen Integration bis zur sauberen Abbildung der Prozesse.


Die Hinweise von Blackbit dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche rechtliche Entscheidungen sollten sich Kund:innen an eine:n qualifizierte:n Jurist:in wenden.

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