Neues xt:Commerce Plugin: Tax By Deliverycountry

Ab dem 1. Juli sind Sie laut One-Stop-Shop, EU-Regelung (OSS) verpflichtet, eine elektronische Meldung Ihrer Umsätze quartalsweise an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden, um eine Weiterleitung der Umsatzsteuern an die jeweiligen EU-Staaten und somit die neuen Fernverkaufsregelungen umzusetzen. Wer bereits mit dem Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) gearbeitet hat, findet nun im OSS-Verfahren die Erweiterung dessen. Wir reagieren direkt auf die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes der Bundesregierung und das damit gültige OSS-Verfahren: Mit unserem neuen, praktischen Tax-Tool ist Ihr Shop weiterhin preistransparent und ermöglicht Ihren Kunden dank unkomplizierter Anwendung einen optimalen Shoppingservice.